Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt und vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Bevollmächtigte oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag abschließt.
  2. Das Exposé wurde nach vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Die Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
  3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf- oder Mietvertragsabschluss.
  4. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Beauftragten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Vertragsabschluss ist unsere Firma hinzuzuziehen.
  5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein gültiger Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen. Der Provisionsanspruch wird nach der im Exposé genannten Höhe fällig gestellt.
  6. Der Makler darf auch für die Gegenseite tätig werden.
  7. Sollten Vereinbarungen in diesem Vertrag ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Vereinbarung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien gewollt worden wäre, wenn sie diesen Punkt bei Beurkundung bedacht hätten.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Beteiligten Berlin.

L+G Liegenschaften

Wielandstraße 18
10629 Berlin

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